Kirchenvorstandswahl 2018
Kirche mit mir
Wer nach dem 24. September (Bundestagswahl) und 15. Oktober (Landtagswahl in Niedersachsen) vom Wählen noch nicht genug hat, der kann sich schon jetzt innerlich auf die Kirchenvorstandswahlen der Kirchen in Niedersachen am 11.03.2018 freuen. Kirche mit mir? Warum nicht?
Und da kommen Sie ins Spiel!
⃝ Kennen Sie eine Kirchenvorsteherin/einen Kirchenvorsteher persönlich?
⃝ Halten Sie Kirchenräume für wichtige Orte zur inneren Einkehr?
⃝ Besuchen Sie regelmäßig oder ab und zu einen Gottesdienst?
⃝ Kennen Sie Ihre Pastoren?
⃝ Wird die Kirche ihrer Meinung nach heutzutage ihrem diakonischen Auftrag gerecht?
⃝ Interessiert es Sie, was mit dem Geld geschieht, das Sie als Kirchensteuer bezahlen?
⃝ Halten Sie Religionsunterricht für ein wichtiges Fach?
⃝ Ist es Ihrer Meinung nach wichtig, dass es Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft gibt?
⃝ Erinnern Sie sich an ihren Konfirmationsspruch?
Wenn Sie mindestens vier dieser Fragen angekreuzt haben, möchten wir Sie ermuntern, sich etwas intensiver mit den Aufgaben des Kirchenvorstands vertraut zu machen – und sich eine Kandidatur für die Wahl ernsthaft zu überlegen. Oder vielleicht denken Sie an jemand anderen, den Sie sich sehr gut im Kirchenvorstand vorstellen können oder wollen?
Wir, die Mitglieder des Kirchenvorstands und die Pastoren, stehen gern für weitere Fragen zum persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Wie muss man sich eigentlich so eine Kirchenvorstandswahl vorstellen? Sie läuft nach einer Ordnung ab, die durch das Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) geregelt ist.
Am Anfang steht die Erstellung der Wählerliste für eine Kirchengemeinde, da ja nicht alle ihrer Mitglieder wahlberechtigt sind. Für die Erstellung dieser Liste ist der Kirchenvorstand oder ein Wahlausschuss zuständig. Und weil beim Kirchenvolk immer Bewegung drin ist (jemand wird erst im Frühjahr 14 Jahre alt [siehe unten] oder jemand zieht weg oder her, etc.), muss die Wählerliste tatsächlich bis zum Tag der Wahl immer weiter aktualisiert werden.
Wer darf eigentlich wählen (Wahlrecht)? Das Wahlrecht haben bei uns alle Kirchenmitglieder, die
Wer darf sich zum Kirchenvorsteher wählen lassen (Wählbarkeit)? Wer bei uns für den Kirchenvorstand kandidieren möchte, muss
Kandidatinnen und Kandidaten können sich bewerben und vorgeschlagen werden.
11.03.2018
Gemeindehaus der Thomasgemeinde
In der Dodesheide 46