Anfang 2018 stehen wieder Wahlen zum Kirchenvorstand in unserer Gemeinde und in der gesamten Landeskirche an.
Das Amt eines Kirchenvorstehers oder einer Kirchenvorsteherin bedeutet in unserer Kirche, in die Leitung der Gemeinde eintreten. Das bedeutet allerdings nicht, dass dazu irgendwelche formalen Qualifikationen erforderlich sind abgesehen von der Wählbarkeit nach dem Kirchengesetz. Jedes Gemeindemitglied kann sich zur Wahl stellen und sich nach seinen Fähigkeiten und Interessen dort einbringen.
Viele Jahre habe ich im Kirchenvorstand mitgewirkt. Die dort gesammelten Erfahrungen möchte ich nicht missen. Ich habe dabei gelernt mit vielen sehr unterschiedlichen Menschen umzugehen, Kontakte zu knüpfen und als Vorsitzender gelernt, ein Gremium zu leiten, in dem nicht immer alle derselben Meinung sind.
Es kommen im Kirchenvorstand die verschiedensten Aufgaben auf einen Kirchenvorsteher oder eine Kirchenvorsteherin zu, für die man auch Verantwortung übernehmen muss. Das reicht von Fragen zu den Gemeindefinanzen, zu baulichen Angelegenheiten und auch Personalfragen. Ganz wichtig aber ist, welches geistliche Profil soll unsere Gemeinde haben und wie werden Gottesdienste gestaltet und Gemeindeveranstaltungen abgehalten. Es ist also ein spannendes Betätigungsfeld.
Das Amt eines Kirchenvorstehers oder einer Kirchenvorsteherin gibt auch die Möglichkeit eigene Vorstellungen in das Gremium einzubringen und Problemlösungen herbeiführen. Dazu gehören manchmal auch schwierige Entscheidungen zum Beispiel bei der Wahl eines neuen Pastors, über die man Stillschweigen bewahren muss. Trotzdem steht jedes Kirchenvorstandsmitglied dazu der Gemeinde gegenüber in der Verantwortung.
Sicherlich muss man dafür auch einige Zeit investieren. Aber die Aufgaben werden auf mehrere Schultern verteilt. Mich hat dieses Amt bereichert und ich empfehle ihnen sich eine Kandidatur zu überlegen. Sie können davon nur profitieren.
Ihr Dietrich Haller.