Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich wende mich heute an Sie, da aufgrund der Corona Pandemie weiterreichende Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene erfolgt sind.

Das Land Niedersachsen hat am 17.04.2020 eine Verordnung erlassen, die auch über den 19.04.2020 hinaus den Betrieb von Kindertagesstätten und die Angebote der Kindertagespflege untersagt. Sowohl in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Am 17.04.2020 wurde die Stadt Osnabrück über die Veränderungen und die Ausweitungen dieser Notbetreuung informiert.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Veränderungen und Anpassungen mit den Trägern und Kindertagespflegepersonen zu organisieren sind und nicht ab dem 20.04.2020 sofort umgesetzt werden können.

Aufgabe der Stadt Osnabrück ist es, dass für alle Einrichtungen in der Stadt die gleichen Bedingungen gelten. Das ist sowohl im Interesse der Gesundheit Ihrer Kinder, der Qualität des Angebotes, aber auch im Interesse der Beschäftigten in den Einrichtungen sehr wichtig.

Die Stadt Osnabrück verfolgt dass Ziel, dass die Ausweitung der Notbetreuung unter Beachtung des epidemiologisch vertretbaren Maßes ab Mittwoch, den 22.04.2020 angeboten werden kann und zur Verfügung steht.
Die Informationen erhalten Sie spätestens ab dem 21.04.2020 auf der Homepage der Stadt Osnabrück oder in den jeweiligen Kindertagesstätten.

Sie erhalten ebenfalls über beide Zugänge ein angepasstes Formular für den Antrag auf Notbetreuung.
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das bisherige bekannte Verfahren.
Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen in die Organisation hier vor Ort. Sie können sicher sein, dass die Stadt Osnabrück im Interesse der Eltern und ihrer Kinder handelt.

Des Weiteren werden wir Sie auf der Internetseite der Stadt Osnabrück fortlaufend und aktuell über die weitere Entwicklung informieren.
Ab Montag, 20. April 2020 stehen den Eltern die Kitaleitungen sowie Anfragemöglichkeiten unter der
Mailadresse kindertagesbetreuung@osnabrueck.de zur Verfügung

PressemiOriginal Brief (PDF)

Informationen der Stadt Osnabrück

Homepage: Kindertagesstätten des Ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück

Antrag zur Notbetreuung eines Kita-Kindes des Stadt Osnabrück (PDF)

Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Sorgeberechtigten,

Wie Sie der beiliegenden Pressemitteilung des Kultusministeriums entnehmen können werden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ab Montag dem 16.03.2020 alle Kindertagesstätten geschlossen.

„Zum Schutz der in den Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder, aber auch zum Schutz des dort tätigen Personals und der Familienangehörigen der in den Einrichtungen Betreuten oder Tätigen wird es für erforderlich gehalten, dass diese Gemeinschaftseinrichtungen als Schutzmaßnahme ab sofort bis einschließlich 18.04.2020 geschlossen bleiben. Die Schließung aller Gemeinschaftseinrichtungen dient dazu, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“ (Nieders.Kultusministerium)

Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen können in kleinem Rahmen Notgruppen eingerichtet werden. Das Kultusministerium gibt aber vor, die Notfallbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Dies werden wir einrichtungsbezogen am Montag der kommenden Woche prüfen.

Sollten Sie zu einer dieser unten aufgeführten Berufsgruppen gehören und es absolut ausgeschlossen sein, das für ihr Kind eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, können Sie der Einrichtungsleitung dies per Mail bis Montag mitteilen. Bitte geben Sie genau an, in welchem Bereich sie zu welchen Zeiten tätig sind und warum keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Zu den betreffenden Berufsgruppen gehören: Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen
Bereich und pflegerischen Bereich, Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ob und in welchem Umfang dann eine Betreuung in einer Notgruppe stattfindet wird werden wir den betreffenden Eltern dann am Montag mitteilen.

Wenn weitere Informationen vorliegen werden wir Sie zeitnah informieren. Wenn möglich hinterlassen Sie in den Einrichtungen ihre E-Mailadresse für schnelle Informationswege.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
A. Marotz
Pädagogische Geschäftsführung
Kirchenkreis Osnabrück

Original Brief (PDF)

Pressemitteilung des Landes Niedersachsen (PDF)

Informationen der Stadt Osnabrück

Homepage: Kindertagesstätten des Ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück

Antrag zur Notbetreuung eines Kita-Kindes des Stadt Osnabrück (PDF)